Wohnen im Schwesternhaus

Das kannst du im Schwesternhaus in drei verschiedenen Formen. Es gibt

  • Wohnungen, die auf Antrag auch zu zweit bewohnt werden dürfen,
  • WGs, in denen zwischen einer und sechs Personen zusammenleben,
  • und Notzimmer, die bis zu 3 Monate bewohnt werden dürfen.

Wohnungen

Die 71 Wohnungen (1 bis 69, 74 & 75) befinden sich auf den ersten drei Fluren (EG, 1.OG & 2. OG), haben etwa 35 m² Grundfläche und eine eigene Küche.

Eine Ausnahme bilden die so genannten „Küchen-WGs“, bei denen sich je zwei Wohnungen eine Küche teilen.

Die Badezimmer sind jeweils mehreren Wohnungen zugeordnet, wobei jede*r jedes Badezimmer benutzen darf.

Weitere Informationen zu den Wohnungen gibt es unter: https://www.schwesternhaus.de/wohnen/einziehen/

WGs

Die 13 WGs (101 bis 113) befinden sich im so genannten Spitzdach (3. OG & teilweise 4. OG), das erst 1995 wieder aufgebaut wurde. Kein WG-Zimmer gleicht dem anderen, allerdings ist allen WGs gemein, dass sie jeweils eine eigene Küche haben.

Im Nordspitzdach haben die WGs (101 & 102) jeweils eigene Badezimmer, im Mittelspitzdach (103 bis 109) stehen vier und im Südspitzdach (110-113) zwei Badezimmer auf dem gemeinsamen Flur zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den WGs gibt es unter: https://www.schwesternhaus.de/wohnen/einziehen/

Notzimmer

In den insgesamt 6 Notzimmern können Studierende für bis zu 3 Monate unterkommen, wenn sie kurzfristig ein Dach über dem Kopf brauchen. Die Notzimmer sind möbliert, also mit einem Bett, einem Schrank und einem Schreibtisch ausgestattet. Eine Küche, die sich die 6 Notzimmer-Bewohner*innen teilen, befindet sich auf dem 1. Flur.

Weitere Informationen zu den Notzimmern gibt es unter: https://www.schwesternhaus.de/wohnen/einziehen/